Öffentliche Auftraggeber
Als öffentlicher Auftraggeber sind Sie in der Regel den öffentlichen Vergabebestimmungen unterworfen. Da hilft es Ihnen, wenn Ihre Anbieter alle Forderungen gemäß § 8 Nr.3(2) VOB/A erfüllen. Es vereinfacht Ihnen das Wertungsverfahren und gibt Ihnen zugleich die Sicherheit, es mit einem kompetenten Bieter zu tun zu haben.
Wir von Heitkamp & Hülscher sind für die Leistungsbereiche 211-01, 213-01, 213-02, 213-04,411-03 und 411-04 unter der Registrier-Nr. 010.005090 präqualifiziert und seit Jahrzehnten für eine Vielzahl öffentlicher Auftraggeber tätig.
Was jedoch auch für Sie zunehmend immer wichtiger sein wird ist das Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Anbieters, denn niemand sieht es gerne, wenn begonnene Bauvorhaben nicht fertiggestellt werden oder im Gewährleistungszeitraum der Auftragnehmer vom Markt verschwindet. Dabei ist nicht die Umsatzgröße in der Vergangenheit abgewickelter Bauvorhaben der Gradmesser, sondern das Rating der Kreditwirtschaft und Auskunfteien. Erkundigen Sie sich über unser Unternehmen, es wird Sie überzeugen.
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Vielen Dank für Ihr Interesse !





