Die Auflagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG §19) zwingen jeden Betreiber einer eigenen Kraftstoffzapfstelle, seinen Abfüllplatz entsprechend den technischen Vorschriften zu befestigen. Dabei ist vor Einleitung in das öffentliche Kanalnetz die entsprechende Abscheidetechnik notwendig. Der wasserdichte und kraftstoffresistente Abfüllplatz erfordert ebenso wie die Verschweißung der HDPE-Kunststoffabflußrohre und der Einbau eines Koaleszenzabscheiders erfahrenes und qualifiziertes Fachpersonal, damit Ihre Anlage den behördlichen Siegel erhält.
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